| Euthanasiegedenkstätte |
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Ich kann den Beschluss des Stiftungsrates nur begrüßen! Endlich kommen wir ein Stück voran! Während bisher alle Protagonisten die leidige Formel wiederholt haben, sie seien dafür, nur fehle es an den notwendigen Finanzen, nimmt das Dokumentationszentrum die erste Hürde. Dass 62 (!) Jahre nach Kriegsende endlich ein würdiger Gedenkort für die Euthanasieopfer und für den Probelauf des grausamsten Verbrechens der Menschheitsgeschichte, die industrielle Vernichtung menschlichen Lebens, entsteht, sollte niemand schlecht reden.
Es ist ferner zu begrüßen, dass sich nun endlich auch der Bund bekennt und die Hälfte der Kosten tragen will. Auch die Signale der Stadt, die „technischen" Kosten für den Betrieb der Gedenkstätte zu übernehmen sind erfreulich. Und daran, dass die streitbare Ministerin das Konzept und die anteilige Landesfinanzierung am Kabinettstisch durchsetzen wird, habe ich keine Zweifel.
Prof. Morsch als Chef der Gedenkstättenstiftung strebte immer eine Gesamtlösung als Dokumentationszentrum an. Dies hat er mir im Oktober 2007 im persönlichen Gespräch auch so versichert. Nach diesem ersten Schritt werden wir weiter darüber im Gespräch bleiben müssen, wie wir diesem Ziel näher kommen können.
Ich habe mich im Dezember an den Ministerpräsidenten mit der Frage gewandt, in wieweit Mittel aus dem SED-Vermögen, zusätzlich zu den bereits gebundenen 9 Mill. €, für ein solches Dokumentationszentrum bereitgestellt werden könnten. Platzeck entschied nicht abschlägig, verwies aber auf die laufenden Gespräche im Stiftungsrat und wollte erst dessen Entscheidung abwarten. Ich halte eine Ko-Finanzierung aus den Mitteln des SED-Vermögens gerade für dieses Dokumentationszentrum für besonders nahe liegend, da es in Brandenburg a.d.H. auch um das Gedenken an die Opfer der SED-Justiz geht.
Andreas Kuhnert (Kulturpolitischer Sprecher und Wahlkreisabgeordneter der Stadt Brandenburg in den Ortsteilen Plaue und Görden) 7. März 2008 |

Sicher ist ein Dokumentationszentrum, das auch die Verbrechen einer politischen Justiz in zwei Diktaturen einschließt, nach wie vor wünschenswert und anzustreben. Das schmälert aber den Wert dieser Entscheidung des Stiftungsrates in keiner Weise!

